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Das Compliance Management bei LINNEMANN

Das Compliance Management bei LINNEMANN unterstützt Regelverstöße zu vermeiden. Entsprechend der Norm ISO 37301 basiert bei LINNEMANN das Compliance Management System auf den 5 empfohlenen Säulen.

Bei LINNEMANN haben wir die Vorgaben erkannt. Ziele wurden gesteckt und die Verantwortung nicht bei einem Compliance-Officer zur Bearbeitung abgegeben, sondern jedes Team-Mitglied wurde informiert und geschult. Jeder arbeitet aktiv mit.

Beispielhaft und ohne Priorität beschreiben wir im Folgenden die Themen, die im Compliance Management System aufgeführt sind und die uns bei unserer täglichen Arbeit begleiten. Diese Kontinuität sorgt für Bewusstmachung, Einhaltung, Prüfung und Verbesserung. So lassen sich Regelverstöße effizient vermeiden.

Für Sie haben wir Tabellen, diverse Angaben und Zusammenfassungen zu jedem Thema abgelegt und zum Download im standardisierten Format PDF/A gespeichert. Aus Sicherheitsgründen stellen wir keine offenen Dateiformate wie Word oder Excel zum Download zur Verfügung. Sofern Sie diese Formate benötigen können Sie die Inhalte aus der PDF-Datei entsprechend umwandeln.

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California Proposition 65 - Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act of 1986
California Proposition 65 ist ein Gesetz des US-Bundesstaates Kalifornien zum Schutz der Trinkwasserquellen vor der Verunreinigung durch Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs, Geburtsfehler oder andere Fortpflanzungsschäden verursachen. Unternehmen, die in Kalifornien Produkte vertreiben sind dazu verpflichtet die Bevölkerung über die Exposition solcher Chemikalien zu informieren.

California Proposition 65 wir unter anderem durch eine in ihr geführte Liste mit weit über 1.000 Chemikalien, die unter Verdacht stehen krebserregend oder reproduktionstoxisch sind, umgesetzt. Ist eine dieser Chemikalien in einem Produkt enthalten, muss das Produkt mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen werden.

Die Linnemann GmbH hat diesbezüglich ein freiwillige Abfrage über seine Lieferkette durchgeführt und möchte seine Kunden informieren, dass folgende Substanzen der momentanen California Proposition 65 in unseren Produkten enthalten sein können:

Nickel (metallisch), CAS: 7440-02-0

  • Grundsätzlich in fast allen unseren metallischen Produkten enthalten
  • Fest gebunden

Blei und Bleiverbindungen, CAS 7439-92-1

  • Untenstehend finden Sie eine Liste mit Produkten mit erhöhten Bleianteilen
  • Fest gebunden

Nach California Proposition 65 die Exposition einer Substanz und nicht die Konzentration im homogenen Werkstoff entscheidend für die Anbringung eines Warnhinweises. Die Linnemann GmbH liefert weder direkt in den US Bundesstaat Kalifornien noch kann die Verwendung der von uns gelieferten Produkte vorhergesehen oder bewertet werden. Ebenso werden keine Analysen zur Exposition von Seiten Linnemann durchgeführt.

Daher werden die Produkte der Linnemann GmbH nicht mit einem Warnhinweis nach California Proposition 65 gekennzeichnet.

Die Linnemann GmbH möchte darauf hinweisen, dass sich für Abnehmer von Produkten bedingt durch deren Verwendung gegebenenfalls weitere Verpflichtungen ergeben können.

Die Linnemann GmbH übernimmt keine Haftung für die Produkte, die in den Staat Kalifornien verkauft werden, wenn diese nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.

Die aktuell gültige Liste sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des OEHHA (California Office of Environmental Health Hazard Assessment). https://oehha.ca.gov/proposition-65


CDA – Confidential Agreement / Vertraulichkeits Vereinbarung
Vereinbarungen zur Geheimhaltung unterliegen nicht der gesetzlichen Regelung. Die LINNEMANN GmbH hat zur Beschreibung für die Geschäftspartner und Kunden eine Beschreibung zur Einhaltung der Vertraulichkeit formuliert, dem Team kommuniziert und stellt diese interne Beschreibung zur Verpflichtung bei Anfragen z.B. auf ein NDA – Non disclosure agreement zur Verfügung. Dabei ist darauf geachtet, dass die Zusagen zur Geheimhaltungseinhaltung haltbar sind.


China RoHS II
Die Linnemann GmbH bestätigt hiermit, dass alle ihre Produkte der Richtlinie GB/T 26572-2011 auch als China RoHS II bekannt, entsprechen. Linnemann liefert keine Produkte direkt in die Volksrepublik China. Ebenso bestätigt die Linnemann GmbH die Konformität nach der Richtlinie SJ/T 11363-2014 zur Kennzeichnungspflicht von giftigen und gefährlichen Stoffen in elektronischen Produkten.

Regulierte Substanzen und Grenzwerte:

  • Blei (Pb) 0.1 %
  • Cadmium (Cd) 0.01 %
  • Quecksilber (Hg) 0.1 %
  • Sechswertiges Chrom (Cr+6) 0.1 %
  • Polybromierte  Biphenyle (PBB) 0.1 %
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0.1 %

Die Linnemann GmbH bestätigt, dass alle Produkte die Vorgaben nach China RoHS II erfüllen mit Ausnahme der untenstehenden Produkte:

Zu beachten ist, dass ausschließlich elektrische und elektronische Endprodukte mit der entsprechenden Kennzeichnung versehen werden müssen. Die Linnemann Gmbh liefert keine elektrischen und elektronischen Produkte und muss somit keine Kennzeichnung vornehmen, stellt jedoch seinen Kunden die notwendigen Informationen zur endgültigen Kennzeichnung zur Verfügung.


Code of Conduct
Der branchenübergreifende Code of Conduct beschreibt für den Maschinen- und Anlagenbau sowie die Elektro- und Digitalindustrie relevante Verhaltensgrundsätze und -standards, die verantwortungsvolle Unternehmen im Sinne eines verantwortungsvollen Handelns zu beachten haben.

Eine umfassende Beschreibung der Empfehlungen bietet der ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) und VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) im Dokument » Download PDF – ZVEI-VDMA-CoC-final_2022-01_de.pdf

Die LINNEMANN GmbH wendet den Code of Conduct an, wie in diesem Dokument beschrieben.


Compliance Risk Management
Im Rahmen des Compliance Risk Assessment führt die LINNEMANN im Rahmen des  Risikomanagements Risikoanalysen durch, identifiziert, beurteilt und kommuniziert, wie ggfls. Gefahren begegnet werden kann.


Conflict Minerals – Abschnitt 1502 des US Dodd-Frank-Act
Der Begriff „Konfliktmineralien“ unter Abschnitt 1502 (e)(4) umfasst die vier chemischen Elemente Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, nach den englischsprachigen Initialen auch 3TGs genannt, die aus einem bestimmten Teil der Welt stammen, in dem ein Konflikt herrscht, der den Abbau und Handel mit diesen Mineralien beeinträchtigt.

Die LINNEMANN GmbH ist sich ihrer sozialen Verantwortung hinsichtlich Umwelt, Sicherheit, Gesundheit und Menschenrechte bewusst. Auch wenn die Linnemann GmbH nicht unter die Berichtspflichten des Dodd-Frank-Acts fällt, wird hierzu einmal jährlich auf freiwilliger Basis eine Abfrage der gesamten Lieferkette durchgeführt und ein CMRT (Conflict Minerals Reporting Template) für das vergangene Geschäftsjahr für unsere Kunden zur Verfügung gestellt.

Aktuelle Änderungen des Status von Schmelzhütten können nicht berücksichtig werden, sondern werden im darauffolgenden CMRT Reporting geprüft und berücksichtigt.

Über folgenden Link können Sie unser aktuell gültiges CMRT der Version 6.31 herunterladen.
» Download PDF – LINNEMANN_RMI_Preliminary_CMRT_6.31_17.11.2023_DE.pdf

Smelter Liste
» Download PDF – LINNEMANN_RMI_Preliminary_CMRT_6.31_17.11.2023_Smelter_DE.pdf


D

Dual Use – Erklärung
Für die im LINNEMANN-Katalog beschriebenen Produkte ist keine Ausfuhrlizenz bzw. Ausfuhrgenehmigung für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Verordnung (EG) Nr. 428/2009 in geänderter Fassung erforderlich. Die Produkte der LINNEMANN GmbH sind nicht in der Ausfuhrliste Anhang I der EG-VO gem. EG-Dual-Use-VO 428/2009 und der AWV erfasst.

Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit einer Ausfuhrware dem Ausführer obliegt.

Link zur „VERORDNUNG (EG) Nr. 428/2009 DES RATES vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung)“
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R0428&from=LT

E

EMRT – Extended Mineral Reporting Template
Das Extended Minerals Reporting Template (EMRT) ist ein Bericht, der von der Responsible Minerals Initiative aufgebaut wurde. Er dient zur Erfüllung der Sorfaltspflicht für die Identifizierung und Informationen zur Kobalt- und Glimmerlieferkette. Die Vorlage dazu wurde am 20. Oktober 2021 eingeführt.

Über folgenden Link können Sie unser aktuell gültiges EMRT der Version 1.11 herunterladen.
» Download PDF – LINNEMANN-GmbH_RMI_EMRT_11_230512 Declaration_EN.pdf

Smelter Liste
» Download PDF – LINNEMANN-GmbH_RMI_EMRT_11_230512_Smelter_EN.pdf


F

G

Geheimhaltung und Vertraulichkeit / Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)
Konform der gesetzlichen Vorgaben ist das Team LINNEMANN GmbH umfassend informiert über die Zielsetzung und über eine Arbeitsanweisung instruiert, wie mit Geschäftsgeheimnissen umzugehen ist.


H

I

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K

Krisenmanagement
Krisen kündigen sich nicht an. Krisen können Firmen-interne und Firmen-externe Ursachen haben. Um im Krisenfall weiterhin strukturiert vorgehen zu können, hat die LINNEMANN GmbH Indikatoren definiert und Vorgehensweisen für verschiedene Szenarien definiert.


L

Leitbild
Das Kulturmanagement in der LINNEMANN GmbH ist geprägt von einem Selbstverständnis, das verschiedene Grundsätze beinhaltet unter anderem Werte, Einstellungen, Verantwortung und Umweltbewusstsein.

Zur Firmenphilosophie gehört auch die praktizierte Connectivity. Das Team entwickelt seine Stärke aus der Gesamtheit. Funktionierende Kommunikationskanäle sind da eine wichtige Voraussetzung. Digitalisierung, Vernetzung und die Kommunikationsplattformen wie Feedback und Teambesprechungen sind bei LINNEMANN GmbH vorhanden und werden genutzt.

Lesen Sie im Leitbild der LINNEMANN GmbH über Selbstverständnis und Werte.


Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz – LkSG
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Zu den Kernelementen der Sorgfaltspflichten gehört die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßahmen notwendig sind, verpflichtet zu Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung. ▪ Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferketten. Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland. Das Lieferkettengesetz enthält einen abschließenden Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen. Aus den dort geschützten Rechtsgütern werden Verhaltensvorgaben bzw. Verbote für unternehmerisches Handeln abgeleitet, um eine Verletzung geschützter Rechtspositionen zu verhindern. Dazu zählen insbesondere die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.

Die LINNEMANN GmbH  hat das Angebot der Bundesregierung genutzt über die Einrichtung Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse zu integrieren und sowohl die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, als auch das LINNEMANN-Team instruiert und Geschäftspartner auf die Sorgfaltspflichten hingewiesen.

Die Anwendung der Lieferkettensorgfaltspflicht wendet die LINNEMANN GmbH an, wie im Code of Conduct beschrieben.

Gefordert wird – zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten – ein Beschwerdeverfahren einzurichten. Dies hat die LINNEMANN GmbH umgesetzt. Hier können interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen.

Sofern Sie meinen, Risiken erkannt zu haben, mailen Sie uns Ihre Wahrnehmen an beschwerde@linnemann-online.com


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P

PFAS – EU-Vorschriften zu Chemikalien
PTFE (Polyteratrafluorethylen) wird sehr erfolgreich eingesetzt, weil eine hohe Resistenz gegen Umwelteinflüsse besteht. Teflon® gehört zur Gruppe der organischen Fluor-Verbindungen (PFC), Substanzen, die durch Fluor-Kohlenstoff-Bindungen besondere Eigenschaften haben. Diese Bindung kommt in der Natur kaum vor, sie ist enorm stabil und entzieht sich jedem biologischen Abbau. PFC gehört zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Die Verwendung von PFAS ist EU-weit stark eingeschränkt bzw. vorboten für eine Vielzahl von Anwendungen sind terminiert und weitere sind zu erwarten.

Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. Daher haben die Behörden fünf europäischer Länder (DE, NL, NO, DK und SE), darunter das ‚UBA‘ im Januar 2023 einen Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen.

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) haben im März 2023 festgestellt, dass die vorgeschlagene Beschränkung den rechtlichen Anforderungen der europäischen Chemikalienverordnung „REACH“ entspricht. Nun werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Vorschlags beginnen. In diesem Kontext läuft ab dem 22.03.2023 eine öffentliche Konsultation. Die Konsultation läuft für sechs Monate und schließt am 25.09.2023. Alle betroffenen Akteure sind eingeladen ihre Kommentare und weiterführenden Informationen einzubringen. Informationen zu Risiken und Sozio-Ökonomischen Aspekten hinsichtlich der Verwendung von PFAS sowie zu PFAS-freien Alternativen sind von besonderem Interesse. Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Website der ECHA eingesehen werden.

Die Chemie, Industrie und Verarbeiter dieser Stoffe arbeiten intensiv an Lösungen, um PFAS-freie Dichtungen herstellen zu können. Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Monaten Resultate präsentiert werden, um PFAS-freie Dichtungen herstellen zu können.

Sobald wir hierzu neue Erkenntnisse erlangen, werden Sie hier an dieser Stelle informiert.


POP- Verordnung (EU) 2019/1021
Unter persistent organischen Schadstoffen (kurz POP, persitent organic pollutants) versteht man organische Stoffe, die Mensch und Umwelt schädigen können und deren Abbau oder Umwandlung in der Umwelt nur sehr langsam erfolgt.

POP sind Gegenstand des ⁠Stockholmer Übereinkommens⁠ zu POP und des POP-Protokolls unter der United Nations Economic Commission for Europe (⁠UNECE⁠) Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution (CLRTAP). Beide völkerrechtliche Übereinkommen haben das übergreifende Ziel, Produktion, Verwendung und Freisetzung der Substanzen soweit wie möglich zu reduzieren bzw. zu beenden. Die Umsetzung in Europa erfolgte durch die am 20. Juni 2019 verabschiedete „Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe" (POP-Verordnung)“. Die Verordnung ist unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gültig und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.

Die geregelten Stoffe unter der POP-Verordnung sind in den Anhängen I und II enthalten. In Anhang I werden die verbotenen Stoffe und in Anhang II die Stoffe mit Beschränkungen geführt. Artikel 3 der POP-Verordnung verbietet das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden aller in Anhang I geführten Stoffe.

Die Linnemann GmbH hat seine Lieferkette geprüft und kann bestätigen, dass keine der unter der Verordnung (EU) 2019/1021 geführten Substanzen in den Produkten der Linnemann Gmbh verwendet werden.

Diese Bestätigung beruht auf den Rückmeldungen unserer Lieferanten, die Linnemann GmbH führt keine eigenen Analysen und Tests seiner Produkte hinsichtlich der Verordnung (EU) 2019/1021.


Q

R

REACh – Verordnung (EG) 1907/2006
Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (kurz: "REACh") in Kraft. Als nachgeschalteter Anwender und Vertreiber von Erzeugnissen ist die Firma LINNEMANN GmbH nicht zur Registrierung von Chemikalien verpflichtet.

Nach Art. 33 der REACh-Verordnung unterliegt die Firma LINNEMANN der Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen, sofern in einem der gelieferten Produkte ein sehr besorgniserregender Stoff (SVHC) in einer Massenkonzentration über 0,1% enthalten ist.

Die Liste der SVHC-Stoffe wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geführt und ist unter folgendem Link https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table einsehbar.

Die LINNEMANN GmbH möchte seine Kunden hiermit informieren, dass bis auf die untenstehenden Ausnahmen, keines der Produkte einen SVHC mit einer Massenkonzentration über 0,1% beinhaltet.

Keines der Produkte enthält einen Stoff der im Anhang XIV geführten zulassungspflichtigen Stoffe.

Ebenso werden die Stoffverwendungsverbote nach Anhang XVII eingehalten und beachtet.

Produkte mit SVHC:
Produkte mit SVHC

RoHSEU-Richtlinie 2011/65/EU mit Erweiterung 2015/863/EU
Die EU Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, kurz RoHS genannt, wurde 2013 durch die ElektroStoffV in deutsches Recht umgesetzt und umfasst 6 Stoffe. Im Jahr 2015 wurde die Liste der regulierten Stoffe durch die delegierte Richtlinie 2015/863/EU um weitere 4 Stoffe erweitert.

In Anhang II regulierte Stoffe der RoHS Richtlinie mit Grenzwerten der Konzentration in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozenten:

• Blei 0,1%
• Quecksilber 0,1%
• Cadmium 0,01%
• Sechswertiges Chrom 0,1%
• Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1%
• Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1%
• Butylbenzylphthalat (BBP) 0,1%
• Dibutylphthalat (DBP) 0,1%
• Diisobutylphthalat (DIBP) 0,1%

Die LINNEMANN GmbH bestätigt, dass alle Produkte die Vorgaben der RoHS Richtlinie einhalten. Folgende Produkte nutzen eine oder mehrere Ausnahmeregelungen nach Anhang III:


S

Sanktionen gegen Russland
Stellungnahme zur „VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren“

Mit dem 11. Sanktionspaket der EU tritt zum 30. September 2023 eine Nachweispflicht für Eisen- und Stahlimporte in Kraft.

Beschrieben sind die betreffenden Waren in ANHANG XVII — Liste der Eisen- und Stahlerzeugnisse nach Artikel 3g. Die Liste mit den Zolltarifnummer-Gruppen 72…... und 73.….. ist nachzulesen unter Lexparency
https://lexparency.de/eu/32014R0833/ANX_XVII/

Konkret bedeutet das, dass ab dem 30. September 2023 zum Zeitpunkt der Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahl Waren (Auflistung durch Lexparency) ein Nachweis über das Ursprungsland dieser Waren, die für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden, vorgelegt werden muss.

Die LINNEMANN GmbH führt keine fertigen Metallwaren aus Russland ein, noch werden bei der LINNEMANN GmbH Vorprodukte aus Russland verarbeitet. Die LINNEMANN GmbH hat alle Lieferanten aufgefordert und achtet auf die entsprechenden Nachweise, dass die Vorgaben aus dem 11. Sanktionspaket eingehalten werden. Die LINNEMANN GmbH berücksichtigt ihrerseits bei der Ausstellung von Zeugnissen, dass die Nachweise aufgeführt sind.


STRT 3.2
Das Slavery and Trafficking Risk Template (STRT) ist eine kostenlose, quelloffene Datenerfassungsvorlage, die das Rückgrat der Sorgfaltspflichtprogramme für moderne Sklaverei in Unternehmen bildet. Sie wird von einem Entwicklungsausschuss gepflegt, der dafür sorgt, dass sie mit neuen Forschungsergebnissen und den sich entwickelnden Bedürfnissen der Branche Schritt hält. Sie ist Teil der Social Responsibility Alliance, einer Initiative, die sich dafür einsetzt, Unternehmen die Open-Source-Datenerfassungstools zur Verfügung zu stellen, die sie für den Aufbau sozial verantwortlicher Lieferketten benötigen. Details sind nachzulesen unter https://www.socialresponsibilityalliance.org/resource/W-STRT-Overview-230217.pdf

Die LINNEMANN GmbH beschreibt ihr Vorgehen unter dem Punkt Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz


T

TSCA Section 6(h) – Toxic Substance Control Act Section 6(h)
Am 06. Januar 2021 wurden durch die USEPA (Unites States Environmental Protection Agency, kurz EPA) die finalen Regeln des Toxic Substance Control Acts Section 6(h) festgelegt, zur Reduzierung der Exposition gegenüber fünf persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Chemikalien. Diese Chemikalien reichern sich über die Zeit in der Umwelt an und können daher potentielle Risiken für die Bevölkerung und Verbraucher darstellen. Nachfolgend sind die fünf PBT Stoffe gelistet, die in den USA Beschränkungen unterliegen oder Verboten sind hinsichtlich Herstellung, Verarbeitung und/oder Verteilung im Handel:

Die Linnemann GmbH hat seine Lieferkette auf die fünf oben stehenden Substanzen geprüft und kann bestätigen, dass keine dieser Substanzen in den Produkten der Linnemann GmbH vorhanden sind.

Diese Bestätigung beruht auf den Rückmeldungen unserer Lieferanten, die Linnemann GmbH führt keine eigenen Analysen und Tests seiner Produkte hinsichtlich des Toxic Substance Control Act Section 6(h) durch.


U

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Verhaltenscodex
Der Umgang miteinander, der Umgang mit Partnern und Kunden ist bei der LINNEMANN GmbH geregelt und beschrieben. Im Leitbild sind einige der Grundsätze und das vereinbarte Verhalten beschrieben. Vernetzt ist der  Verhaltenscodex im Compliance Management System z.B. mit dem Lieferkettensorgfaltsgesetz. Der Codex sieht vor, Kinderarbeit nicht zuzulassen, die Analysen der Lieferketten spüren solche Vergehen auf.


Verpackungsgesetz (VerpackG) – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen

Wer gewerbsmäßig mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland erstmalig in Verkehr bringt, gilt als Hersteller nach dem deutschen Verpackungsgesetz und muss sich bei der Zentralen Stelle, Stiftung ZSVR (“Verpackungsregister” LUCID) registrieren. Die Registrierungspflicht gilt seit 1. Januar 2019 für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endver­braucher und vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen sowie seit 1. Juli 2022 für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen, welche nach Gebrauch typischerweise nicht beim privaten Endver­braucher und vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen.

LINNEMANN ist von der Systembeteiligungspflicht ausgenommen, da ausschließlich Verpackungen verwendet werden, die nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Die LINNEMANN GmbH ist ordnungsgemäß für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Verpackungsregister LUCID registriert und wird dort unter der Nummer DE4681766215792 geführt. Im Herstellerregister LUCID ist der Eintrag öffentlich für alle sichtbar, so dass Händler und Kunden die Möglichkeit haben, die Übernahme der Verantwortung durch die LINNEMANN GmbH zu überprüfen:

https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/Producer

Die verwendeten Mengen der einzelnen Verpackungsartikel werden gemäß §17erfasst. Wie in §15 vorgeschrieben haben Endverbraucher die Möglichkeit, gebrauchte, restentleerte Verpackungen an uns zurückzugeben. Damit soll durch eine Wiederverwendung der Rohstoffverbrauch reduziert bzw. über die ordnungsgemäße Verwertung der Recycling-Kreislauf ermöglicht werden. Im Bedarfsfall steht Ihnen ein Ansprechpartner bei LINNEMANN zur Verfügung, um über die Recycling-Möglichkeiten zu sprechen.


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