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Das Compliance Management bei LINNEMANN

Das Compliance Management bei LINNEMANN unterstützt Regelverstöße zu vermeiden. Entsprechend der Norm ISO 37301 basiert bei LINNEMANN das Compliance Management System auf den 5 empfohlenen Säulen.

Bei LINNEMANN haben wir die Vorgaben erkannt. Ziele wurden gesteckt und die Verantwortung nicht bei einem Compliance-Officer zur Bearbeitung abgegeben, sondern jedes Team-Mitglied wurde informiert und geschult. Jeder arbeitet aktiv mit.

Beispielhaft und ohne Priorität beschreiben wird im Folgenden die Themen, die im Compliance Management System aufgeführt sind und die uns bei unserer täglichen Arbeit begleiten. Diese Kontinuität sorgt für Bewusstmachung, Einhaltung, Prüfung und Verbesserung. So lassen sich Regelverstöße effizient vermeiden.

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CDA – Confidential Agreement / Vertraulichkeits Vereinbarung
Vereinbarungen zur Geheimhaltung unterliegen nicht der gesetzlichen Regelung. Die LINNEMANN GmbH hat zur Beschreibung für die Geschäftspartner und Kunden eine Beschreibung zur Einhaltung der Vertraulichkeit formuliert, dem Team kommuniziert und stellt diese interne Beschreibung zur Verpflichtung bei Anfragen z.B. auf ein NDA – Non disclosure agreement zur Verfügung. Dabei ist darauf geachtet, dass die Zusagen zur Geheimhaltungseinhaltung haltbar sind.

Compliance Risk Management
Im Rahmen des Compliance Risk Assessment führt die LINNEMANN im Rahmen des  Risikomanagements Risikoanalysen durch, identifiziert, beurteilt und kommuniziert, wie ggfls. Gefahren begegnet werden kann.


Conflict Minerals – Abschnitt 1502 des US Dodd-Frank-Act
Der Begriff „Konfliktmineralien“ unter Abschnitt 1502 (e)(4) umfasst die vier chemischen Elemente Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, nach den englischsprachigen Initialen auch 3TGs genannt, die aus einem bestimmten Teil der Welt stammen, in dem ein Konflikt herrscht, der den Abbau und Handel mit diesen Mineralien beeinträchtigt.

Die LINNEMANN GmbH ist sich ihrer sozialen Verantwortung hinsichtlich Umwelt, Sicherheit, Gesundheit und Menschenrechte bewusst. Auch wenn die Linnemann GmbH nicht unter die Berichtspflichten des Dodd-Frank-Acts fällt, wird hierzu einmal jährlich auf freiwilliger Basis eine Abfrage der gesamten Lieferkette durchgeführt und ein CMRT (Conflict Minerals Reporting Template) für das vergangene Geschäftsjahr für unsere Kunden zur Verfügung gestellt.

Aktuelle Änderungen des Status von Schmelzhütten können nicht berücksichtig werden, sondern werden im darauffolgenden CMRT Reporting geprüft und berücksichtigt.

Über folgenden Link können Sie unser aktuell gültiges CMRT der Version 6.22 herunterladen.
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Smelter Liste
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Geheimhaltung und Vertraulichkeit / Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)
Konform der gesetzlichen Vorgaben ist das Team LINNEMANN GmbH umfassend informiert über die Zielsetzung und über eine Arbeitsanweisung instruiert, wie mit Geschäftsgeheimnissen umzugehen ist.

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Krisenmanagement
Krisen kündigen sich nicht an. Krisen können Firmen-interne und Firmen-externe Ursachen haben. Um im Krisenfall weiterhin strukturiert vorgehen zu können, hat die LINNEMANN GmbH Indikatoren definiert und Vorgehensweisen für verschiedene Szenarien definiert.

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Lieferkettensorgfaltsgesetz (LKSG)
Ab 2023 Gesetz, spricht es scheinbar nur Unternehmen mit mehr als 3.000 / 1.000 Beschäftigten an. Doch auch wir, als vor- oder nachgeschaltetes Unternehmen wissen um die Erwartungshaltung an die KMU, Nachhaltigkeitsrisiken aufzuspüren und zu proaktiv zu handeln. Die LINNEMANN GmbH nutzt das Angebot der Bundesregierung über die Einrichtung „Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte“ menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse zu integrieren.

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REACh – Verordnung (EG) 1907/2006
Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (kurz: "REACh") in Kraft. Als nachgeschalteter Anwender und Vertreiber von Erzeugnissen ist die Firma LINNEMANN GmbH nicht zur Registrierung von Chemikalien verpflichtet.

Nach Art. 33 der REACh-Verordnung unterliegt die Firma LINNEMANN der Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen, sofern in einem der gelieferten Produkte ein sehr besorgniserregender Stoff (SVHC) in einer Massenkonzentration über 0,1% enthalten ist.

Die Liste der SVHC-Stoffe wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geführt und ist unter folgendem Link https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table einsehbar.

Die LINNEMANN GmbH möchte seine Kunden hiermit informieren, dass bis auf die untenstehenden Ausnahmen, keines der Produkte einen SVHC mit einer Massenkonzentration über 0,1% beinhaltet.

Keines der Produkte enthält einen Stoff der im Anhang XIV geführten zulassungspflichtigen Stoffe.

Ebenso werden die Stoffverwendungsverbote nach Anhang XVII eingehalten und beachtet.

Produkte mit SVHC:
Produkte mit SVHC

RoHSEU-Richtlinie 2011/65/EU mit Erweiterung 2015/863/EU
Die EU Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, kurz RoHS genannt, wurde 2013 durch die ElektroStoffV in deutsches Recht umgesetzt und umfasst 6 Stoffe. Im Jahr 2015 wurde die Liste der regulierten Stoffe durch die delegierte Richtlinie 2015/863/EU um weitere 4 Stoffe erweitert.

In Anhang II regulierte Stoffe der RoHS Richtlinie mit Grenzwerten der Konzentration in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozenten:

• Blei 0,1%
• Quecksilber 0,1%
• Cadmium 0,01%
• Sechswertiges Chrom 0,1%
• Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1%
• Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1%
• Butylbenzylphthalat (BBP) 0,1%
• Dibutylphthalat (DBP) 0,1%
• Diisobutylphthalat (DIBP) 0,1%

Die LINNEMANN GmbH bestätigt, dass alle Produkte die Vorgaben der RoHS Richtlinie einhalten. Folgende Produkte nutzen eine oder mehrere Ausnahmeregelungen nach Anhang III:

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Verhaltenscodex
Der Umgang miteinander, der Umgang mit Partnern und Kunden ist bei der LINNEMANN GmbH geregelt und beschrieben. Im Leitbild sind einige der Grundsätze und das vereinbarte Verhalten beschrieben. Vernetzt ist der  Verhaltenscodex im Compliance Management System z.B. mit dem Lieferkettensorgfaltsgesetz. Der Codex sieht vor, Kinderarbeit nicht zuzulassen, die Analysen der Lieferketten spüren solche Vergehen auf.

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